Pferdesteuer Hessen – Der Bürgermeister von Lauterbach im Interview

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Die Aufregung allerorten ist groß in Hessen. Das Bundesland, dessen Schuldenberg auch im vergangenen Jahr laut Spiegel Online um weitere 7,3 Prozent (oder 3,8 Milliarden Euro) angewachsen ist, hat nicht nur auf Landesebene massive Finanzprobleme, auch die Gemeinden tragen schwer an der Schuldenlast. Um eine Entlastung zu schaffen, wurde in Hessen ein kommunaler Schutzschirm eingerichtet, unter den sich hessische Kommunen mit sehr großem Konsolidierungsbedarf begeben können, um ihre Schuldenlast zu reduzieren und so zur Handlungsfähigkeit zurückzukehren. Allerdings ist die Teilnahme am kommunalen Rettungsschirm nicht ohne Gegenleistung, denn die teilnehmenden Gemeinden und Landkreise müssen sich verpflichten, ihren Haushalt in absehbarer Zeit schuldenfrei zu gestalten. Zu diesem Zwecke wird jetzt überall in Hessen auf die Ausgabenliste geschaut, es wird geprüft und diskutiert, wo man sparen kann, um die Auflagen eines ausgeglichenen Haushalts zu erfüllen. Neben den Ausgaben stehen aber auch mögliche Einnahmesteigerungen in Form von Steuererhöhungen oder -neuerhebungen im Fokus. Wie viele anderen Gemeinden will auch  Lauterbach unter den kommunalen Rettungsschirm und denkt deswegen als eine mögliche Maßnahme über die Einführung einer sogenannten Pferdesteuer nach.

Bürgermeister Rainer-Hans Vollmöller hat sich unseren und einigen Leser-Fragen gestellt.

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Bürgermeister Rainer-Hans Vollmöller

von der CDU möcht mit einer Pferde-

steuer neue Einnahmen erzielen.


Vielleicht können Sie sich unseren Lesern in zwei bis drei Sätzen kurz vorstellen? Ich finde es immer wichtig, die Menschen zu zeigen, mit denen man spricht.
Mein Name ist Rainer-Hans Vollmöller, ich bin seit 1996 Bürgermeister meiner Heimatstadt Lauterbach, der Kreisstadt des Vogelsbergkreises.

Für alle, die das Thema Pferdesteuer noch nicht so genau kennen, können Sie ganz kurz erläutern, um was genau es sich dabei handelt, was geplant ist und um welche Summen es hier geht?
Der Zweck der Erhebung der Pferdesteuer liegt in der Erzielung von Einnahmen. Bei der Pferdesteuer handelt es sich um eine Steuer i. S. d. § 3 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO). Danach sind Steuern Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.
Damit ist es insbesondere zulässig, dass neben der Erzielung von Einnahmen auch weitere Zwecke verfolgt werden. Für die Erhebung der Hundesteuer etwa ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) anerkannt, dass mit der Erhebung der Hundesteuer das Ziel der Eindämmung der Hundehaltung und der Vermeidung einer Hundeplage verfolgt werden darf (BVerwG, NJW 1960, S. 165; NJW 1978, S. 1870). Im Zusammenhang mit der Pferdehaltung wird verbreitet beklagt, dass das Reiten Beeinträchtigungen beispielsweise bei anderen Erholungssuchenden und Schäden an Flur und Wegen verursache (vgl. zu diesem Gesichtspunkt VGH München, NVwZ 1983, S. 760), namentlich die durch Reitpferde verursachten Flurschäden und Beschädigungen von Wegen sowie die Behinderung von Spaziergängern nennt auch das BVerwG als einen Gesichtspunkt, der für die Erhebung einer Pferdesteuer sprechen kann (NJW 1978, S. 1870).

Wer „beklagt“ denn die Schäden und Störungen? Gibt es nicht für mögliche Schäden schon das „Pferdekennzeichen“ in Hessen? Im Waldgesetzt ist doch zudem geregelt, dass Reiter nur Wege nutzen dürfen, bei denen Schäden nicht zu erwarten sind (zumindest nach Auslegung der entsprechenden Formulierungen). Warum werden dann nicht ebenfalls die Mountainbiker mit einer Steuer belegt?
Die Stadt Lauterbach hatte in den Haushalten der Jahre 2000 – 2011 für die Feldwegeunterhaltung einen Zuschussbedarf von insgesamt rd. 1,6 Mio. Euro. Dies hat u. a. auch dazu geführt, dass auch das Pferdekennzeichen bereits eingesetzt wird.
Die Begründung, warum Lauterbach über die Einführung einer Pferdesteuer nachdenkt, haben wir nachstehend hinreichend erläutert.

Welche Gründe sehen Sie für eine Einführung einer solchen Steuer?
Das Land Hessen hat für konsolidierungsbedürfte Kommunen einen sog. „Kommunalen Schutzschirm“ aufgelegt. Es hegt damit die Absicht, durch die sofortige partielle Entschuldung sowie Zinsdiensthilfen diesen Kommunen spürbar zu helfen, ihren Haushalt im ordentlichen Ergebnis wieder ausgleichen zu können. Zu diesen „schutzbedürftigen“ Kommunen gehört u. a. auch Lauterbach.
Damit die Kommunen diese Hilfe in Anspruch nehmen können, müssen sie mit dem Land im Gegenzug einen Defizit-Abbaupfad vereinbaren.
Lauterbach ist hier in einer besonderen Situation: Weil wir unsere Haushalte seit vielen Jahren nicht mehr ausgleichen können, unterliegen wir seit annähernd 15 Jahren dem Konsolidierungszwang durch die Kommunale Finanzaufsicht. Trotz ernsthafter Konsolidierungsbemühungen der vorangegangenen Haushaltsjahre hat sich die Haushaltslage nicht verbessert.
Die Kombination „ländlich strukturierte Gemeinde“ in Verbindung mit den Aufgabenschwerpunkten eines Mittelzentrums, den neuen Aufgaben im Bereich der Kindertagesbetreuung, aber auch der Folgewirkungen von in der Vergangenheit gefassten Beschlüssen (z. B. Freizeitzentrum) stellen eine besondere Belastung dar, die in den letzten Jahren unausweichlich zu einer defizitären, nicht konsolidierungsfähigen Haushaltslage führte. Dieser Trend wird noch durch die Auswirkungen des demografischen Wandels bestärkt.

Viele der aktuell noch erbrachten Leistungen dienen der Sicherung der Daseinsvorsorge bzw. erfüllen die von Bund und Land vorgegebenen Aufgaben.
In Lauterbach hat sich deshalb im Vorfeld der Schutzschirm-Diskussion eine Arbeitsgruppe gebildet, die den Haushaltsplan erneut nach Konsolidierungspotenzialen durchgearbeitet hat. Ein mögliches Arbeitsergebnis dabei war (u. a.) die Einführung einer Pferdesteuer.
Einen konkreten Beschluss dazu gibt es noch nicht, weil zunächst die Verhandlungen mit dem Land Hessen abgewartet werden müssen, ehe sich die Stadtverordnetenversammlung erneut mit diesem Thema beschäftigt.
Außerdem müsste die Einführung einer Pferdesteuer in einem rechtsförmlichen Verfahren erfolgen und bedürfte der Beschlussfassung einer „Pferdesteuersatzung“ durch die Stadtverordnetenversammlung. Dies steht aktuell jedoch nicht an.

Welche Gründe sprechen dagegen?
Es gibt sicherlich immer Gründe, die  Bürger gerade nicht mit neuen Steuern, Gebühren – respektive einer Pferdesteuer -  oder aber Erhöhungen dieser zu belasten. Die Frage bleibt jedoch, was Lauterbach sich tatsächlich in Zukunft noch leisten möchte und kann und wie diese Aufgaben zu finanzieren sein werden.
Der Schutzschirm-Antrag, dessen Maßnahmen unter dem Vorbehaltsgrundsatz (für keine der Maßnahmen gibt es bereits einen endgültigen Beschluss) an das Land gemeldet wurden, würde – sofern er denn als Vertrag zwischen der Stadt und dem Land Hessen umgesetzt wird - deshalb nicht nur Pferdebesitzer, sondern auch Hundehalter, Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Hoteliers, Grundbesitzer, Besucher, Gäste, Autofahrer, das Personal der Stadt, Nutzer des ÖPNV, Vereine, Nutzer von Gemeinschaftshäusern, Gewerbetreibende, Mieter von städtischen Gebäuden, Pächter von städtischen Flächen,  etc. etc. belasten.

Wie viele Pferde bzw. betroffene Halter gibt es im Gebiet der Gemeinde Lauterbach?
Nach unserem Kenntnisstand dürfte es rund 200 Pferde in der Stadt Lauterbach geben.

 

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Sind leerstehende Ställe eine mögliche Auswirkung, wenn Gemeinden eine Pferdesteuer

einführen? Der hier gezeigte Stall ist übrigens Teil einer sehr netten Wanderreitstation

und sehr lebendig, die Pferde waren gerade auf der Sommerweide.

 

Welche Gesamteinnahmen erhoffen Sie sich davon?

Geht man von den uns vorliegenden Informationen aus, dürften rd. 37.500 Euro als Einnahme veranschlagt werden.
Wir weisen der guten Ordnung halber darauf hin, dass wir für den ortsansässigen Reit- und Fahrverein seit 1999 den Schuldendienst für ein Darlehen übernommen haben. Hier haben wir bis einschl. 2011 bereits 199.403 € gezahlt, bis zum Ende der Laufzeit (vorauss. 2016) werden hier noch einmal 71.349 Euro fällig werden. Die Stadt Lauterbach wird mit der Ablösung dieses Darlehens den ansässigen Reitsport mit einer Gesamtsumme von 270.753,12 Euro gefördert haben.

Welche Verwaltungskosten stehen dem gegenüber?
Wir gehen davon aus, dass nach Abzug eines gewissen, derzeit noch zu schätzenden Verwaltungskostenanteils ein Betrag von rd. 30.000 € bei der Stadt verbleibt.

Besteht nicht zu recht die Sorge, dass viele Menschen mit einer solchen Steuer dazu gezwungen wären, ihre Pferde aufzugeben?
Nein. Nach Mitteilung unseres juristischen Spitzenverbandes (der Hessische Städte- und Gemeindebund) gibt es für die Bemessung der Steuersätze nach unten als auch im Sinne von Höchstgrenzen bereits rechtliche Vorgaben, die nach gerichtlichen Entscheidungen durchaus bei 750 € pro Jahr liegen können.
In Lauterbach reden wir jedoch nicht über 750 €, sondern über 204 € jährlich für das erste Pferd und über 180 € jährlich für jedes weitere Pferd.

Haben Sie bei den ca. 200 Pferden im Gemeindegebiet Kenntnisse, in wie weit die Besitzer sich diese Steuer leisten können?
Lauterbach bewegt sich mit der möglichen Steuerhöhe im unteren Drittel des rechtlich Durchsetzbaren.

 

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Unbeschwerte Freizeit mit dem Pferd. In Zukunft nur noch für Menschen mit ent-

sprechenden finanziellen Mitteln möglich?

 

 

Spielt so eine Überlegung eine Rolle, ob die zu Besteuernden das überhaupt leisten können?
Selbstverständlich muss hinsichtlich der Höhe einer zu erhebenden Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen Rücksicht genommen werden (§ 10 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung).

Wären davon nicht auch viele Betriebe wie Reitställe, Gastronomie, Tierärzte, Vereine, Schmiede und Reiseanbieter betroffen?
Es ist nach unserer Auffassung und auch aufgrund der vorgenannten Ausführungen nicht davon auszugehen, dass es zur Abschaffung von Pferden kommt.

Viele Pferdebesitzer und Reitschulbetriebe berichten aber, dass die jetzige Abgabelast schon sehr hoch ist und sie diese Steuer nicht 1-zu-1 auf die Kunden übertragen könnten. Panikmache oder berechtigte Sorge?
Das kann von uns nicht beurteilt werden.

Würde das nicht besonders in ländlichen Regionen zu einer Ausdünnung des Angebots an Arbeitsplätzen führen?
Nein.

Hat Sie der Proteststurm, den es zurzeit gibt, überrascht?
Nicht der Proteststurm als solcher, sondern der Zeitpunkt hat uns überrascht – wir reden nicht über die Einführung einer Pferdesteuer, sondern über die Frage, ob Lauterbach das Angebot des Landes zum Kommunalen Schutzschirm annimmt.
Weil aber die Stadtverordneten das Wohl der gesamten Bevölkerung – nicht nur einzelner Gruppierungen -  im Blick haben muss, finden wir es wichtig, dass alle betroffenen Interessengruppen gehört werden. Wir stehen deshalb auch zu unserer Aussage, Experten und Interessenvertreter in die noch anstehenden Beratungen zum Schutzschirm einzubinden.

Wissen Sie schon wann und in welcher Form das geschehen soll? Wer ist da für Sie Ansprechpartner?
Ende September werden zwei Sitzungen aller Ausschüsse anberaumt, Ende Oktober finden zwei Bürgerversammlungen statt.
Für die Einbindung hinsichtlich der Pferdesteuer wurden bereits Kontaktpersonen seitens des Pferdesportverbandes Hessen e. V., der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, des Kreispferdezuchtvereins Fulda-Hünfeld, der Vereinigung der Freizeitreiter und –fahrer in Deutschland e. V. sowie ein Vertreter des ortsansässigen Vereins benannt.

Sind Sie selber Reiter oder haben Sie Reiter im Freundes-/Bekanntenkreis? Und wenn ja, wie ist deren Meinung?
Wie überall gibt es auch hier zwei Seiten der Medaille: In unserem Bekanntenkreis gibt es Reiter, die sich sicherlich auch gegen eine zusätzliche steuerliche Belastung in Form einer Pferdesteuer aussprechen.
Desgleichen gibt es aber bei den „Nicht-Reitern“ Stimmen, die sich dagegen aussprechen, dass die komplette Belastung letztendlich über die Grundsteuer B (die ohnehin ebenfalls mit einer Erhöhung von 350 % auf 380 % Bestandteil der möglichen Schutzschirm-Maßnahmen ist) auf die gesamte Bevölkerung verteilt wird.

Laut einem Aufruf, der u.a. vom Hessischen Pferdesportverbande verschickt wurde und zu einer Demo vergangene Woche einlud, sollen Sie am 25.6.2012 vor einigen hundert Zeugen bei der Stadtverordnetenversammlung in Lauterbach erklärt haben, dass mit dem Antrag auf Teilnahme am Kommunalen Rettungsschirm des Landes Hessen noch nicht über die Pferdesteuer entschieden sei und sollen versprochen haben, dass Interessenvertreter der Reiter zu Sondierungsgesprächen geladen werden würden. Laut diesen Quellen hat es diese Gespräche aber nicht gegeben. Stimmt das und wenn ja, warum hat es die nicht gegeben?
Die Diskussion um den Schutzschirm hat noch nicht begonnen, weil der Antrag zunächst durch die örtliche Kommunalaufsicht beim Kreis sowie anschließend bei der Kommunalaufsicht des  Regierungspräsidiums geprüft wird. Parallel ist noch ein Erörterungsgespräch mit dem Land Hessen zu führen, ehe die Stadtverordnetenversammlung sich mit den Vertragsverhandlungen zum Schutzschirm befassen muss.
Der Termin mit dem Land findet Mitte September statt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in der anstehenden Sitzung am Donnerstag, 06.09.2012 (wie auch in der HFA-Sitzung am vergangenen Donnerstag, 30.08.2012) keine Beschlüsse zum Schutzschirmantrag gefasst werden und wurden. Thema ist vielmehr eine Änderung zum Haushalt sowie das Haushaltssicherungskonzept.
Mit der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Haushaltssicherungskonzept kommt die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Lauterbach ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach. 
Bereits mit der Haushaltsplanberatung im März 2012 wurde die Verabschiedung mit Hinblick auf den Schutzschirmantrag verschoben, desgleichen in der Sitzung am 25.06.2012.

Die Kommunalaufsicht des Vogelsbergkreises hat uns bereits im Schreiben vom 19. April 2012 darauf hingewiesen, dass die Stadt Lauterbach nach § 92 Abs. 4 HGO i. V. mit § 24 Abs. 4 GemHVO zwingend ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen hat und gem. § 1 Abs. 4 Nr. 3 GemHVO dem Haushaltsplan als Pflichtanlage beizufügen hat.
Da die Genehmigung des Haushalts so lange nicht erteilt werden kann, arbeitet die Stadt Lauterbach seit nunmehr acht Monaten im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung.  Sie kann vorgesehene und wichtige Maßnahmen in ihrem gesamten Wirkungsbereich nur unter den Voraussetzungen der Vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 99 HGO umsetzen.
Was dies für ein kommunales Gemeinwesen bedeutet, können Sie sicherlich sehr gut einschätzen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung mussten wir aus formalen Gründen nachkommen.
Wir haben zugesagt, dass wir die Zusammenarbeit und den Dialog entsprechend der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung mit den Verbänden suchen werden – dazu stehen wir.

 

Leserfragen

Wir haben vor dem Interview unsere Leser aufgefordert, uns weitere Fragen zu schicken, die sie gerne an Herrn Vollmöller stellen möchten.

 

Sind Sie sich der Tatsache bewusst ist, das auf der eigenen HP (https://www.lauterbach-hessen.de/stadtleben/freizeit-und-sport.html) Reiten & Fahrsport mit Pferd als Sport bezeichnet wird, dafür geworben wird? Wissen Sie, dass im Gesetz steht „Der Sport genießt den Schutz des Landes“?

Ja.

Wie verantworten Sie, dass Kinder ihr Liebstes aufgeben müssen und können Sie sich vorstellen, was das für Kinder bedeutet?  Da insbesondere Kinder und Jugendliche einen Großteil der Reiter ausmachen und es im Vergleich dazu nur wenige Turnierreiter gibt, sollte das doch noch einmal besondere Beachtung finden.
Wir haben diese Frage bereits gewürdigt.

Betroffen wären ja auch Angebote für Kinder mit körperlichen und geistigen Defiziten, die in einer Hyppotherapie sind. Würden, wenn eine Pferdesteuer käme, dafür Ausnahmen gemacht?
Diese Frage wäre, wenn es zu einer Diskussion über den Erlass einer Pferdesteuersatzung, durchaus noch zu erörtern.

Warum möchte die Stadt Lauterbach „Vorreiter“ in Sachen Pferdesteuer sein?
Auf diese Frage wurde grundsätzlich zu Beginn unserer Ausführungen eingegangen.

Der Posten der kalkulierten Einnahmen ist der Kleinste im gesamten Sparpaket. Er geht förmlich unter. Die LED-Laternen, die man kaufen will, fressen 40 Jahre Pferdesteuer auf.
Die Entscheidung über die Einführung von LED-Straßenlampen obliegt dem Budgetrecht des Parlamentes. Ggf. wird über diese Position bei der vom Land Hessen bereits geforderten Nachbesserung diskutiert werden müssen.

Die neue (überflüssige) innerstädtische Straße 10 Jahre.
Die Straße dient der Entlastung der Wohnbevölkerung vom Lkw-Verkehr und wird deshalb durch das Land Hessen gefördert.

Das Defizit, welches man zu stopfen versucht, liegt bei knapp 2 Millionen Euro pro Jahr. Die Pferdesteuer trägt dazu 0,025 Millionen bei. Rein rechnerisch auf dem Papier. Praktisch wird der Aufwand und der Verlust durch Wegzug und dem Schaden im Tourismus ein Negativergebnis bescheren.
Diese Aussagen zum Defizit sind falsch. Das Defizit liegt aktuell bei rd. 4,5 Mio. Euro. Über 60 % des jährlichen Defizits entfallen auf den Erziehungsbereich mit Kindertageseinrichtungen und Kinderhort.
Sicherlich gibt es in einem Gemeinwesen unterschiedliche Meinungen und noch unterschiedlichere Prioritäten.
Während den einen eine gute Kinderbetreuung wichtig ist, möchten die andere eine Musikschule, eine Bücherei, ein Schwimmbad, eine Eisbahn, schöne Parkanlagen, einen Vulkanradweg, viele Freizeitangebote und Tourismus, hohe Lebensqualität und Ruhe (siehe Anliegerstraße).
Die Summe aller Einzelinteressen ergibt aber nicht zwangsläufig das Gesamtinteresse.
Ob von den im Schutzschirm mit Vorbehalt aufgelisteten Maßnahmen Schaden für die Stadt entstehen wird, oder ob der Schaden größer ist, die Entschuldungshilfe in Höhe von 14,8 Mio. Euro nicht anzunehmen, mag an dieser Stelle dahingestellt bleiben.

Sehr oft war zu lesen „in die Pferdesteuerstadt fahre ich nicht mehr“. Ein Geschäftsboykott war diese Woche im Gespräch.
Das ist sicherlich bedauerlich, ist aber auch Bestandteil eines demokratischen Rechtsstaates.

Ist Ihnen als Bürgermeister klar, dass Sie auf dem Weg sind, einen Präzedenzfall zu schaffen, der bundesweite Auswirkungen hat?
Die Entscheidung, ob es eine Pferdesteuer in Lauterbach gibt oder nicht, obliegt ausschließlich der Stadtverordnetenversammlung.

Vielen Dank für das Gespräch und die Antworten, Herr Vollmöller.