Was jetzt zu tun ist: Corona und die Folgen für Reiter, Höfe und Wanderreitstationen

Was jetzt zu tun ist: Corona und die Folgen für Reiter, Höfe und Wanderreitstationen

Die Corona-Krise ist in kurzer Zeit mit brachialer Gewalt über die Menschheit hereingebrochen. Das öffentliche Leben - nicht nur in Deutschland - kommt immer mehr zum Erliegen, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Welche Folgen hat das für Reiter, Höfe und Wanderreitstationen und was kann man jetzt noch tun? 

Wohl niemand hätte sich noch vor wenigen Wochen vorstellen können, wie einschneidend die Veränderungen unseres täglichen Lebens sein könnten und welche Auswirkungen das auf das Wirtschaftsleben hat. Dennoch scheinen die Maßnahmen von Regierung und Verwaltung mit Augenmaß und Bedacht gewählt zu sein, denn schließlich geht es – und das darf man nie vergessen – um die Gesundheit der Menschen, vor allem um ältere und schwächere Menschen.
Aber was genau bedeutet die Corona-Krise für Reiter, für Höfe und für Wanderreitbetriebe in Deutschland, vor allem nach der Verkündung der verschärften Regeln am 22.03.2020? Was ist jetzt zu tun, um die schlimmsten Folgen abzumildern?
 

Ruhe bewahren

So simpel es klingt, es ist eine der wichtigsten Regeln in diesen Tagen: Ruhe bewahren, sich informieren und nicht in Panik verfallen, denn es gibt keinen Grund für Panik. Und selbst wenn es Gründe dafür gäbe, ist Panik selten eine sinnvolle Möglichkeit, um Krisen zu bewältigen.
 

Informiert bleiben

Die komplette Situation, die sich aus der Corona-Krise ergibt, ist unglaublich dynamisch und verändert sich teilweise im Stundentakt. Deswegen ist eine der wichtigsten Aufgaben aktuell, sich möglichst gut zu informieren bei den zuständigen Stellen. Was heute noch erlaubt ist, kann morgen schon verboten sein.
 

Sozialkontakte einschränken, zuhause bleiben, Abstand halten

Eine der effektivsten Maßnahmen ist es, seine sozialen Kontakte zu minimieren, denn je weniger Menschen ich treffe, desto geringer ist das Risiko einer Übertragung. Genau darauf zielen auch die am 22.03.2020 verkündeten Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen ab. Das Kontaktverbot soll dafür sorgen, dass sich das Virus nicht mehr so schnell ausbreitet, denn kann eine hoffnungslose Überlastung des Gesundheitssystems, wie man es z.B. aktuell in Italien oder im Elsass sieht, hoffentlich vermieden werden.
Aktuell gilt, dass sich im öffentlichen Raum nicht mehr als zwei Personen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen, treffen dürfen. Für Menschen, die im gleichen Haushalt wohnen, gilt die Beschränkung auf zwei Personen nicht.
Überall dort, wo man mit Menschen in Kontakt kommt, sollte man auf Umarmungen oder Händeschütteln verzichten. Wer 2 Meter Abstand hält, drückt Nähe besser aus als jeder, der anderen auf die Pelle rückt.
Ganz wichtig ist es, alle Fahrten, die nicht nötig sind, gar nicht erst anzutreten. Klar, einkaufen, zum Arzt und auch zur Arbeit, das ist ohne Zweifel nötig, aber jeden Tag zum Pferd fahren, weil einem langweilig ist, eher nicht. Klar ist aber auch, dass die Versorgung von Tieren ohne Zweifel erlaubt ist. Futter und Wasser sowie notwendige medizinische Maßnahmen sind auch weiterhin erlaubt.
 

Was muss ich als Stallbetreiber jetzt tun?

Immer wieder erreichen uns Fragen, ob man als Stallbetreiber seinen Hof nun komplett schließen muss. In Bezug auf gastronomische Einrichtungen am Stall, Versammlungen und Feiern sowie Turniere und Reitunterricht ist die Antwort sehr eindeutig: Alles das ist derzeit nicht erlaubt.
Ob und wer jetzt noch den Hof betreten darf und was dort überhaupt noch erlaubt ist, lässt sich nicht so klar beantworten, da hier jede Region die Regeln anders auslegen kann und es natürlich einen Unterschied ausmacht, ob es sich um einen Stall mit 100 Einstellern handelt oder einen kleinen Offenstall mit drei Pferden. Wir haben von Höfen gehört, die sofort ihren Betrieb für die Öffentlichkeit schließen sollten und das erst nach Verhandlungen mit den Ämtern durch entsprechende Besuchsregelungen abwenden konnten. Wir haben auch von Höfen gehört, bei denen die Einsteller – unter Einhaltung der geltenden Regeln – durchaus ihre Pferde versorgen dürften. Deswegen sollte man schnellstmöglich mit den zuständigen Behörden vor Ort in Kontakt treten um zu klären, was die aktuellen Bestimmungen sind und wie sich diese für den eigenen Betrieb auswirken.

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Pferden dürfen auch in der nächsten Zeit noch engen Körperkontakt haben.

 

Vorsichtsmaßnahmen ergreifen

Sinnvoll ist es zum Beispiel, für alle fremden Personen ein zeitweises Betretungsverbot für den Hof auszusprechen. Je nach Häufigkeit der Anfragen sollte man das auch über die Hofwebseite nach außen kommunizieren.
Die Freundinnen der Reitbeteiligung, denen zuhause auch gerade die Decke auf den Kopf fällt, müssen dann eben ein anderes Mal mit zum Pferd kommen. Ob man Hofbesichtigungen für neue Einstellinteressierte verschiebt oder mit Abstand durchführt, muss jeder für sich entscheiden.
Auch Reitbeteiligungen müssen jetzt ggf. ihre Pferdebesuche reduzieren oder einstellen. Das hängt von der individuellen Situation ab. Wenn die Reitbeteiligung bei der Versorgung eines Pferdes hilft, ist das etwas anderes, als wenn vier Reitbeteiligungen sich täglich die Zügel in die Hand geben.
Gut kann es auch sein, alle nicht nötigen und dringenden Termine mit Tierarzt, Hufpfleger/-schmied und anderen Dienstleistern am Pferd zu verschieben.

Das reduziert die Zahl der möglichen Kontakte am Hof schon einmal deutlich, aber in der aktuellen Situation muss man dafür sorgen, dass nicht mehr als zwei Menschen (Ausnahme für Menschen in häuslicher Gemeinschaft) gleichzeitig aufeinandertreffen. Das heißt natürlich nicht, dass nur noch zwei Menschen gleichzeitig auf dem gesamten Hof sein dürfen, denn in aller Regel gibt es ja ausreichend Platz, um sich aus dem Weg zu gehen. Aber ein Reiterstübchen sollte schon geschlossen bleiben und auch das Betreten der Sattelkammer sollte entsprechend reguliert werden. Am Putzplatz, auf dem Roundpen, der Halle und dem Platz gelten die gleichen Bedingungen. Wenn man Abstand wahren kann, können sich eventuell auch mehr als zwei Menschen zur gleichen Zeit dort aufhalten.
 

Die richtigen Hilfsmittel nutzen

Damit die Personenzahl am Hof unter Kontrolle bleibt, sollte man eine Art Terminplan für Zeit am Hof erstellen. Je nach Anzahl der Einsteller kann ggf. auch eine zeitliche Limitierung der Besuchszeit sinnvoll sein, damit nicht zwei Einsteller den halben Tag am Stall verbringen und die restlichen 40 sich auf die verbleibenden Stunden aufteilen müssen.
Die Absprache, wer wann an den Hof kommt, kann über Messenger-Gruppen oder Online-Kalender gut organisiert werden. Es gibt z.B. den Google-Kalender, Doodle lässt sich dafür ggf. auch nutzen oder die Time-Tree-App (https://timetreeapp.com/intl/en/).
Tragen sich Einsteller dort ein, sollten Ankunfts- und geplante Abfahrtszeit genannt werden sowie die Zahl der Besucher.

Darüber hinaus gilt es natürlich auch weiterhin, am Hof die empfohlenen Hygieneregelungen einzuhalten. Zu überlegen ist, ob z.B. die Stallhilfen mit Einweghandschuhen arbeiten und ob man als Stallbetreiber Werkzeuge für die Stallarbeit täglich desinfiziert. Ebenso kann es sinnvoll sein, Türklinken regelmäßig zu desinfizieren.

Damit alle diese neuen, sich teilweise schnell ändernden Regeln auch Wirkung zeigen, muss man als Stallbetreiber natürlich darauf achten, dass sie ausreichend kommuniziert werden. Und leider wird es hier und da auch nötig sein, Einsteller darauf anzusprechen, wenn sie Regeln nicht einhalten. Als Stallbetreiber mag man sich dabei vielleicht wie ein Spielverderber vorkommen, der den Einstellern das Vergnügen mit dem Pferd nicht gönnen könnte, aber letztlich geht es um die Eindämmung eines Virus und den Schutz aller Menschen, sodass ein Ansprechen von Problemen immer möglich sein sollte.
 

Vorsorgen für Tiere und Menschen

Da niemand genau sagen kann, wie lange die aktuellen Zustände noch anhalten werden, ob es ggf. noch weitere Verschärfungen geben wird oder ob ein Hof zum Beispiel unter Quarantäne gestellt wird, sollte man nun mit Bedacht und Vorausschau handeln. Die teils leeren Regale in den Supermärkten zeigen es an, dass Menschen mehr Vorräte anlegen. Das ist in Maßen sicher kein falscher Gedanke, aber wichtig sind auch Vorräte für die Pferde. Ist ausreichend Heu eingelagert, um ein paart Tage oder Wochen zu überstehen? Gibt es weitere Lieferanten, die im Falle, dass der Hauptlieferant kein Heu mehr liefern kann, kontaktiert werden könnten?
Doch nicht nur auf der Versorgungsebene ist es wichtig, sich vorzubereiten, man sollte auch überlegen, wie die Versorgung der Tiere gewährleistet werden kann, wenn z.B. Ausganssperren ausgesprochen werden oder Mitarbeiter ausfallen.
Wer könnte einem in solchen Situationen helfen? Und wer darf mir noch helfen? Wir empfehlen, mit den Berufsgenossenschaften und den Behörden vor Ort in solchen Situationen in Kontakt zu treten, um Hilfe zu organisieren.
Auch an die wirtschaftlichen Folgen sollte man schon jetzt denken, denn schon jetzt brechen Betriebe Einnahmen durch Unterricht, Ferienangebote und andere Dienstleistungen weg. Ob sich alle Einsteller in den kommenden Monaten noch die Stallmiete leisten können, ist ebenfalls unklar. Die Bundesregierung hat umfangreiche Hilfspakete angekündigt und deswegen gilt auch hier die Devise, dass man sich informieren muss. Steuerberater können helfen, aber auch die Berufsverbände und –genossenschaften. Programme wie Kurzarbeitergeld, Überbrückungskredite oder Sofortzahlungen können helfen, den eigenen Betrieb aus der Krise zu führen.

 

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Wenn der Hof unter Quarantäne kommt

Der schlimmste Fall, den man sich als Hofbetreiber vorstellen kann ist natürlich, dass man selber unter Corona-Quarantäne gestellt wird. Was genau das bedeutet und welche Einschränkungen das für jeden nach sich zieht, sollte direkt im Gespräch mit dem zuständigen Gesundheitsamt besprochen werden. Dort sollte man auch angeben, dass die Tiere versorgt werden müssen.
Beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weiß man um die Probleme, die in so einer Situation auf Hofbetreiber zukommen können: „Die Sorge der Hofbetreiber und Landwirte wegen der Ausbreitung des Coronavirus und damit einhergehende Befürchtungen vor den Konsequenzen für ihre Betriebe treffen im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf großes Verständnis. Aus diesem Grund ist das Ministerium im ständigen Austausch mit den zuständigen Berufsverbänden, um mögliche offene Fragen nach Kurzarbeitergeld für Angestellte oder weitere Betriebshilfen zu klären. Dazu gehört auch, was zu tun ist, wenn ein Hofbetreiber selbst erkrankt ist. Das, was für Selbständige und Angestellte grundsätzlich gilt, gilt auch für andere Branchen. Aktuell wird geprüft, inwiefern die bereits von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmenpakete auch übergreifend gelten.“


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Ab sofort sind größere Gruppen - nicht nur beim Ausreiten - verboten.

Was bedeuten die neuen Regeln für Einsteller

Als Einsteller macht man sich natürlich in diesen Tagen Sorgen, ob man noch guten Gewissens zum eigenen Pferd gehen kann und wie es mit dessen Versorgung aussieht. Die gute Nachricht ist (Stand 23.03.2020), dass man sein Pferd natürlich auch weiterhin selber versorgen darf. Natürlich müssen dabei die Regeln des Stalls beachtet werden.
Niemand muss also fürchten, dass es seinem geliebten Vierbeiner nun an Futter oder medizinischer Versorgung
mangelt. Auch bewegt werden dürfen Pferde, unter Einhaltung der aktuellen Regeln, weiterhin. Allerdings sollte man natürlich darüber nachdenken, ob wirklich jeder Besuch beim Pferd für dessen Versorgung erfolgt oder ob es eher um einen angenehmen Zeitvertreib geht.
Individualsport ist ausdrücklich erlaubt und erwünscht, aber die Behörden und Virologen bitten alle Menschen aktuell darum, jedes noch so vermeidbare Verlassen der eigenen vier Wände zu erwägen.
Der gesunde Menschenversand sollte für das richtige Maß eine gute Richtschnur sein.
Vielleicht bietet man in diesen Zeiten auch dem Stallbetreiber und anderen Einstellern seine Hilfe an? So könnten sich Einsteller absprechen, um Fütterung und Pflege von Pferden abwechselnd zu übernehmen. So müssen nicht alle an jedem Tag an den Stall fahren.
Solidarität ist in der aktuellen Situation ein unschätzbares Gut.
Und wenn man selber krank wird, bzw. sich Covid-19-Symptome zeigen, sollte man auf keinen Fall zum Stall gehen, bis der Verdacht ausgeräumt ist.

 

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Wer Krankheitssymptome hat, bleibt auf jeden Fall zuhause. Aber auch gesunde Menschen sollten jeden unnötigen Sozialkontakt in diesen Zeiten vermeiden!


Wichtige Links, Hinweise, Zugangsberechtigung und Selbstauskunft 

Auf den folgenden Seiten finden sich Hinweise und Informationen, um über die aktuellen Entwicklungen informiert zu bleiben:
Hinweise zu Schutzmaßnahmen gibt es unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html und auf der Webseite des RKI unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html sowie auf der Webseite des Bundesinnenministeriums unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html
Informationen für landwirtschaftliche Einrichtungen stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Verfügung: https://www.bmel.de/DE/Ministerium/_Texte/corona-virus-faq-fragen-antworten.html

Zudem haben wir für alle, die ihre Pferde im Stall versorgen müssen, eine Zugangsberechtigung zum Selberausfüllen sowie eine Selbstauskunft für diejenigen, die ihre Pferde selber halten hochgeladen.

Diese finden sich hier: https://www.country-reiten.de/downloads/Zutrittsberechtigung%20zur%20Versorgung%20eines%20Pferdes.pdf und hier (Selbstauskunft) https://country-reiten.de/downloads/Selbstauskunft%20zur%20Versorgung%20eines%20Pferdes.pdf.