Thüringen: Rechtliche Rahmenbedingungen beim Reitplatzbau

Thüringen: Rechtliche Rahmenbedingungen beim Reitplatzbau

Wer einen Reitplatz bauen möchte, wird schnell mit dem Baurecht und entsprechenden Baugenehmigungen konfrontiert. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Bestimmungen, die dann teilweise von den zuständigen Behörden vor Ort noch ausgelegt werden (können). Wir haben alle 16 deutschen Bundesländer und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefragt, was es beim Bau eines Reitplatzes aus rechtlicher Sicht zu beachten gilt. Für Thüringen hat uns Katja Müller aus dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft geantwortet.

Was sagt Ihre Landesbauordnung zum Thema Reitplatzbau?
Die Landesbauordnung des Freistaat Thüringen sagt zum Thema Bau von Reitplätzen nichts aus. Der Bau befestigter Plätze ist jedoch verfahrenspflichtig.

Wer genehmigt den Bau eines Reitplatzes in Ihrem Bundesland?
Der Bau eines Reitplatzes wird im Freistaat Thüringen von den unteren Bauaufsichtsbehörden genehmigt

Wenn Genehmigungen auf Kreis- oder Gemeindeebene erfolgen, gibt es Unterschiede? Als erlauben zum Beispiel manche Kreise eher einen Reitplatz als andere?
Falls ja, woran liegt das?

Das Baurecht gilt landesweit einheitlich. Die Voraussetzungen vor Ort können aber unterschiedlich sein. Daher kann die Zulässigkeit gleichartiger Vorhaben an unterschiedlichen Orten auch unterschiedlich beurteilt werden.

Wenn ein Pferdebetrieb einen Reitplatz bauen möchte, was muss der Betrieb beachten?
Die baurechtliche Zulässigkeit sollte vor Baubeginn abschließend geklärt werden.

Welche Genehmigungen sind für den Bau eines Reitplatzes erforderlich?
Im Rahmen der Baugenehmigung werden neben dem Baurecht auch verschiedene andere fachrechtliche Anforderungen wie Naturschutz, Denkmalschutz, Wasserrecht geprüft und beschieden. Sofern Nachbarrechte berührt sind, sind die Nachbarn zu beteiligen. Ob ggf. weitere Genehmigungen außerhalb der Zuständigkeit des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft notwendig sind, ist im Haus nicht bekannt.

Haben auch Privatställe, die keine Landwirtschaft sind, eine Möglichkeit, einen Reitplatz zu bauen?
Grundsätzlich ja, die Zulässigkeit am vorgesehenen Standort ist im Einzelfall zu prüfen.

Unterscheiden Sie bei der Genehmigung, ob ein Reitplatz im Außen- oder Innenbereich oder in einem Gewerbegebiet geplant ist?
Ja, die Lage im Innen- oder Außenbereich bzw. die Gebietskategorie sind entscheidend für die Zulässigkeit.

Gibt es Auflagen bezüglich der Bauweise und Größe?
Auflagen sind einzelfallbezogen möglich.

Gibt es besondere Auflagen wegen Wasser- und/oder Naturschutz?
Fachrechtliche Auflagen sind grundsätzlich möglich und werden Bestandteil der Baugenehmigung. Für den Inhalt der fachrechtlichen Auflagen ist das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft jedoch nicht zuständig.