Mehr Erfolg durch Newsletter?

Welche Anforderungen?

Achten Sie bei der Auswahl eines Newsletter-Werkzeugs aber auf jeden Fall darauf, dass einige wichtige Funktionen enthalten sind, die die Arbeit einfacher, schneller und rechtssicherer machen. Um bestehende Adressen schnell nutzen zu können, aber auch, um später auf ein anderes Newsletter-Tools wechseln zu können, sollte die Software den Im- und Export von Empfänger-Adressen unterstützen.
Damit die Bedürfnisse der Nutzer erfüllt werden, sollten sowohl HTML- als auch reine Text-Newsletter versendet werden können. Eine direkte Anrede der Empfänger im Sinne eines Serienbriefs sollte selbstverständlich sein.
Die Anmeldung muss das „Double opt in“-Verfahren bieten, bei dem eine neu eingetragene Email-Adresse vom Empfänger in einer zusätzlichen Mail erst bestätigt werden muss, damit auch sichergestellt ist, dass der Empfänger sich auch selber eingetragen hat und den Newsletter auch möchte.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig und vertrauensfördernd, wenn sich Empfänger ohne große Umwege vom Newsletter abmelden können. Machen Sie es den Empfängern, die keine News mehr von Ihnen möchten, nicht schwer, denn das führt fast zwangsläufig zu weiterem Ärger.
Import-Export
Achten Sie darauf, dass die von Ihnen gewählte Newsletter-Lösung das Im- und Exportieren von Abonennten unterstützt.

Eine grundlegende Problematik, die nicht nur beim Versand von Newslettern, sondern auch bei anderen Werbeformen auftaucht, ist die Erlaubnis der Zusendung. Vereinfacht gesprochen dürfen Firmen nicht einfach Werbebotschaften in jeglicher Form an mögliche Kunden versenden. Insbesondere für Emails gelten hier strenge Auflagen, die sich zudem regelmäßig ändern. Gerade die erste Kontaktaufnahme per Email ist hier umstritten und Gerichtsurteile sagen hier teilweise, das schon eine erste Email unerwünscht und damit abmahnfähig sein kann. Hier sollte man die Rechtsprechung verfolgen, um auf dem aktuellen Entwicklungsstand zu bleiben. Auf der Seite von Rechtsanwalt Schwenke finden Sie einige nützliche Tipps zu diesem Thema: https://rechtsanwalt-schwenke.de/birgt-ihr-e-mail-newsletter-ein-abmahnrisiko-schlechte-beispiele-und-gute-beispiele/